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AGB_Kiesel_Serviceverträge_V2024_2.pdf
verlängert oder die Maschine einer stärkeren Inanspruchnahme undoder schnelleren Abnutzung unterliegt Zum Ausgleich zwischenzeitlich eingetretener Kosten und Preissteigerungen ist Kiesel berechtigt die Servicegebuhr jeweils zum Beginn eines
WeiterlesenAGB_Miete_Kiesel_Austria_V2025_1_de.pdf
gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt ist 143 Das Mietverhältnis unterliegt dem materiellen Recht des Staates in welchem jenes Unternehmen der Kiesel Gruppe seinen Sitz hat welches den Vertrag mit dem Mieter abgeschlossen hat
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