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AGB_Miete_Kiesel_Austria_V2025_1_de.pdf
soweit vereinbart mit der Versendung oder der Annahme der Mietsache in Verzug so hat er ungeachtet unterbliebener Übernahme ab vereinbartem Mietbeginn den vereinbarten Mietpreis zu bezahlen Der Verzug beginnt an dem Tag der dem vertraglich vereinbarten Mietbeginn
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