
Jetzt Steuervorteile nutzen
30 % degressive AfA auf Bau- und Umschlagmaschinen sowie Anbaugeräte
Jetzt in Technik investieren und steuerlich profitieren - mit dem neuen AfA-Booster
Bis zu 30 % degressive Abschreibung für Bau- und Umschlagmaschinen sowie Anbaugeräte ab 1. Juli 2025
Die Bundesregierung macht ernst: Ab sofort können Sie bei der Investition in bewegliche Wirtschaftsgüter – wie Bau- und Umschlagmaschinen sowie Anbaugeräte – von einer attraktiven degressiven Abschreibung profitieren. Das bedeutet für Sie: Schneller steuerlich entlasten. Liquidität sichern. Zukunft gestalten.
Was bedeutet das für Sie als Kiesel-Kunde?
Wenn Sie jetzt investieren, können Sie bereits im ersten Jahr bis zu 30 % der Anschaffungskosten steuerlich geltend machen – unabhängig davon, ob Sie kaufen, leasen oder finanzieren. Das stärkt Ihre Planungssicherheit und Ihren Cashflow spürbar.
Ihre Vorteile auf einen Blick
Bis zu 30 % degressive AfA ab 1.7.2025
Dank neuer AfA-Regelung können Sie Ihre Investitionskosten im ersten Jahr deutlich schneller steuerlich geltend machen – und sparen sofort.
Gilt für Bau- und Umschlagmaschinen, Anbaugeräte & Systemlösungen
Egal ob einzelnes Gerät oder komplettes System: Die Abschreibung gilt für alle beweglichen Investitionsgüter Ihres Betriebsvermögens.
Mehr Liquidität bereits im ersten Jahr
Weniger Steuerlast – mehr finanzieller Spielraum. Ihre Investitionen entlasten Ihren Cashflow ab dem ersten Jahr.
Kiesel: Ihr Partner für durchdachte Systemlösungen
Von der Maschine über das Anbaugerät bis zur Finanzierung: Mit uns setzen Sie auf Systemlösungen, die wirtschaftlich und zukunftssicher sind.
Jetzt handeln zahlt sich aus – steuerlich und strategisch.
Ob Bagger, Radlader oder vollelektrische Systemlösungen: Bei uns bekommen Sie nicht nur Maschinen, sondern perfekt abgestimmte Gesamtkonzepte – aus einer Hand. Und jetzt gibt’s obendrauf noch einen Steuervorteil vom Staat.
Als Ihr Systempartner begleitet Kiesel Sie ganzheitlich über den gesamten Lebenszyklus Ihrer Produktflotte – mit maßgeschneiderten Produktlösungen, digitalen Assistenzsystemen, Mietpark, flächendeckendem Servicenetz und breitem Dienstleistungspektrum. So investieren Sie nicht nur in Technik, sondern in Zukunftssicherheit und maximale Wertschöpfung in Ihren Prozessen.





*Die degressive Abschreibung gemäß § 7 Abs. 2 EStG in der ab dem 1. Juli 2025 geltenden Fassung gilt für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die nach dem 30. Juni 2025 und vor dem 1. Januar 2028 angeschafft oder hergestellt werden. Der maximale Abschreibungssatz beträgt 30 % des jeweiligen Buchwerts zu Beginn des Wirtschaftsjahres. Eine steuerliche Beratung durch Ihre Steuerkanzlei wird empfohlen.